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Neuer Bestandteil des Strompreises

Ab dem 1. Januar 2012 gibt es einen neuen Bestandteil des Strompreises. An den bereits bekannten Bestandteilen hat dagegen kaum Änderungen gegeben.

Bestehende Bestandteile des Strompreises

So ist der eigentliche Strompreis, also der Preis für die eigentliche Stromlieferung gegenüber dem Jahr 2011 nahezu konstant. Teilweise hat der Preis für die Stromlieferung schon wieder das Niveau unterschritten, den er vor der Katastrophe in Japan hatte.

Bei den Netznutzungsentgelten gibt es in 2012 größere Steigerungen in Netzgebieten, die einen starken Zubau von Anlagen haben, die erneuerbare Energien nutzen. Diese Anlagen müssen natürlich an das Stromnetz angeschlossen werden. Dies wiederum verursacht Kosten, die sich bei der Höhe der Netzentgelte bemerkbar machen. Auch deshalb haben schon viele Netzbetreiber für 2012 eine Steigerung der Netzentgelte angekündigt.

Ein Großteil des Strompreises wird aber inzwischen durch Steuern, Abgaben und Umlagen bestimmt. An der Konzessionsabgabe und der Stromsteuer gab es in 2012 keine Änderungen. Dagegen sank die KWK-Umlage leicht und die EEG-Umlage erhöhte sich leicht von 3,53 auf 3,592 Cent je kWh. Die Senkung bei der KWK-Umlage auf 0,002 Cent je kWh hat aber keinen entscheidenden Einfluss auf die Bildung des Strompreises.

Neue Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV

Der neue Bestandteil des Strompreises ab 2012 ist die Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung). Hinter dieser recht kryptischen Bezeichnung verbirgt sich eine Entlastung der Großindustrie. Große Industrieunternehmen, die einen großen Stromverbrauch (mehr als 10 GWh) haben und relativ konstant Strom verbrauchen (mehr als 7000 Benutzungsstunden pro Jahr), brauchen danach keine Netzentgelte mehr zahlen. Die dadurch entgangen Erlöse der Netzbetreiber werden durch die Erhebung der neuen Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV kompensiert. Das bedeutet, dass sich besonders der Strompreis für Haushalts- und Gewerbekunden durch diese Umlage verteuert. Im Jahr 2012 liegt diese neue Umlage bei 0,151 Cent je kWh netto für Kunden, die nicht mehr als 100.000 kWh verbrauchen. Auf alle diese genannten Bestandteile wird dann natürlich noch die Umsatzsteuer berechnet. Einige Stromanbieter passen auch aufgrund dieser neuen Umlage die Strompreise an. Die jeweils aktuellen Strompreise kann man im Stromanbieter Vergleich einsehen.