Stromanbieterwechsel: Kündigungsfrist von 2 WochenDurch die Bundesregierung wurde eine Kürzung der Kündigungsfrist bei einigen Tarifen von Strom- und Gasanbietern beschlossen. Bisher waren bei der Kündigung des alten Stromanbieters bzw. Gasanbieters vier Wochen der Standard. Nun hat man diese Frist auf nur noch zwei Wochen halbiert. Dadurch erhofft sich die Bundesregierung mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten, da so der Wechsel zu einem neuen Energieanbieter deutlich schneller ablaufen kann. Auf diese Weise können Kunden deutlich schneller von den günstigeren Konditionen des neuen Energieanbieters profitieren. Das Bundeswirtschaftsministerium will damit überhöhten Strom- und Gaspreisen entgegen wirken. Nur für Kunden in der GrundversorgungDiese zwei Wochen Kündigungsfrist beziehen sich allerdings nur auf die Grundversorgung und nicht auf gesonderte Verträge. Sonderverträge können durchaus längere Kündigungsfristen haben. Wann ist man jetzt in der Grundversorgung und kann zukünftig von den zwei Wochen Kündigungsfrist profitieren? Grundversorger ist zunächst einmal immer der Stromanbieter bzw. Gasanbieter, der die meisten Kunden in einem Konzessionsgebiet, meist ist das die Gemeinde, versorgt. In den meisten Fällen ist dies noch das lokale Stadtwerk bzw. der regionale Stromanbieter oder der regionale Gasanbieter. Wenn man also mit diesem Anbieter oder einem anderen überregionalen Energieversorger noch nie einen gesonderten Strom- oder Gasvertrag geschlossen hat, wird man im Rahmen der Grundversorgung mit Energie versorgt. Der Grundversorger muss Haushaltskunden nach gewissen rechtlichen Bedingungen mit Strom und Gas versorgen. Auf diese Weise wird die Energieversorgung von Haushaltskunden im Niederspannungs- oder Niederdrucknetz gesichert.Gesetzliche Wechselfrist bei 3 WochenDiese neue Kündigungsfrist für Kunden in der Grundversorgung muss aber noch durch den Bundesrat. Die neue Regelung könnte aber bereits im März oder April endgültig beschlossen werden. Bisher kollidierte die alte Kündigungsfrist der Verträge von 4 Wochen mit der ab 1.4.2012 gültigen Frist für den Stromanbieterwechsel von 3 Wochen. Wenn die neue Kündigungsfrist aber nun durch den Bundesrat beschlossen wird, kann bei grundversorgten Kunden der Gas- und Stromanbieterwechsel innerhalb von 3 Wochen ablaufen. Aber auch nach dem 1.4.2012 sollte vor einem Stromanbieterwechsel ein ausführlicher Stromanbieter Vergleich gemacht werden. |