Strompreis: Umlagen 2015

Auch im Jahr 2015 sind einige Umlagen und Abgaben fällig, die Haushalte und kleine Firmen zahlen müssen.

Die Umlagen und Abgaben 2015 sind bereits im Strompreis enthalten.

Strom Umlagen 2015

Umlagen 2015 Cent je kWh
EEG Umlage 2015 6,17
§19 StromNEV 2015 0,237
Offshore-Haftungsumlage 2015 -0,051
KWK-Umlage 2015 0,254
Umlage abschaltbare Lasten 2015 0,006

 

EEG-Umlage 2015

Die EEG-Umlage ist sicherlich die bekannteste Umlage auf den Strompreis. Häufig wird die EEG-Umlage auch als Ökostrom-Umlage bezeichnet. Leider ist die EEG-Umlage nicht nur die bekannteste Umlage, die EEG-Umlage ist auch die höchste Umlage. So beträgt die EEG-Umlage 2015 6,17 Cent je kWh (netto). Dies ist nur minimalst weniger als 2014 (6,24 Cent je kWh). In 2015 werden weit über 20 Milliarden Euro mit der EEG-Umlage "erlöst".

Im Vergleich zur EEG-Umlage sind alle anderen Umlagen relativ klein. Doch in Summe haben auch die anderen Umlagen 2015 Gewicht.

Umlage § 19 Abs. 2 StromNEV für 2015

Große Unternehmen profitieren auf verschiedene Weise von ihrer Größe. So können große und energieintensive Unternehmen Ausnahmen bei den Stromnetzentgelten beantragen. Sie können also weniger zahlen. Normale Haushalte und kleine Betriebe zahlen dafür mehr. Für diese Umverteilung waren 2014 noch 0,092 Cent je kWh fällig. In 2015 sind es bereits 0,227 Cent je kWh. Hier kann man also von einer Verdopplung sprechen.

Diese Vergünstigungen bei den Stromnetzentgelten sind für mehrere Jahre gültig. Bislang wurden über 6000 Anträge auf eine Sonderregelung bei den Netzentgelten gestellt. Über 4000 Anträge von Firmen wurden bereits bewilligt.

Man spricht bei diesen 4000 Firmen dann von "individuellen Netzentgelten". Die Nachlässe für diese 4000 Firmen zahlen die Haushalte und kleine Betriebe mit der "Umlage § 19 Abs. 2 StromNEV". Da die Umlage § 19 Abs. 2 StromNEV in der Vergangenheit zu gering war, erhöht sich die Umlage für 2015 nochmals. In Summe beträgt die Umlage § 19 Abs. 2 StromNEV 2015 dann 0,237 Cent je kWh. Die 0,237 Cent je kWh sind für alle Anlagen bis 100.000 kWh fällig. Bei größeren Verbräuchen wird die Umlage reduziert. Ein normaler Haushalt verbraucht aber deutlich weniger als 100000 kWh und zahlt damit 2015 die volle "Umlage § 19 Abs. 2 StromNEV" von 0,237 Cent je kWh.

Offshore-Haftungsumlage - § 17f EnWG - 2015

Die Offshore-Haftungsumlage 2015 ist aus Verbrauchersicht die beste Umlage. Die Offshore-Haftungsumlage 2015 ist nämlich negativ, d.h., für jede verbrauchte Kilowattstunde bekommen Verbraucher Geld erstattet. Die Offshore-Haftungsumlage 2015 beträgt -0,051 Cent je kWh. Leider kann man Offshore-Haftungsumlage nicht isoliert betrachten.

Die Offshore-Haftungsumlage 2014 war noch deutlich höher und lag bei 0,25 Cent je kWh. Die Offshore-Haftungsumlage war in der Vergangenheit zu hoch veranschlagt. Deshalb kommt es in 2015 zu einer "Auszahlung" für Verbraucher.

Mit der Offshore-Haftungsumlage können sich Netzbetreiber Entschädigungszahlungen für nicht angeschlossene Windparks vom Verbraucher "erstatten lassen". Von den Übertragungsnetzbetreibern grenzen nur "TenneT" und "50Hertz" an Nord- oder Ostsee. Ziel von "TenneT" und "50Hertz" sollte eine möglichst geringe Offshore-Haftungsumlage sein.

KWK-Umlage 2015

Die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung wird auch in 2015 über die KWK-Umlage finanziert. Die KWK-Umlage 2015 beträgt eigentlich 0,221 Cent je kWh. Da aber aus der Vergangenheit noch Zahlungen ausgeglichen werden müssen, beträgt die KWK-Umlage 2015 0,254 Cent je kWh.

Umlage abschaltbare Lasten § 18 AbLaV für 2015

Auch 2015 wird es honoriert, wenn große Verbraucher zeitweise keinen Strom verbrauchen. Man spricht hier von "abschaltbaren Lasten" - also von großen Stromverbrauchern, die abgeschaltet werden können. Die Betreiber dieser großen Stromverbraucher müssen dann auf die Anfrage des Netzbetreibers reagieren und ihre Anlagen abschalten. Dies dient natürlich der Netzstabilität. Die Vergütung der Firmen, die bei Bedarf ihre Anlagen abschalten, wird über die Umlage abschaltbare Lasten § 18 AbLaV finanziert. Erst seit dem Jahr 2014 wird diese Umlage erhoben. Die Umlage abschaltbare Lasten § 18 AbLaV für 2015 beträgt 0,006 Cent je kWh. Im Vergleich zu den anderen Umlagen ist die Umlage für abschaltbare Lasten also eher "klein" und hat sich gegenüber dem Jahr 2014 auch noch verringert.

An der Stromsteuer und der Konzessionsabgabe sind in 2015 keine Änderungen geplant. Bei den Strom-Umlagen gibt es also keine großen Veränderungen. Die Summe der Strom-Umlagen verringert sich 2015 sogar minimal. Entscheidend für den Strompreis 2015 dürften besonders die lokalen Stromnetzgebühren sein. Hier gibt es keine Pauschale für ganz Deutschland. Aktuell gibt es über 900 Stromnetzbetreiber, die für 2015 neue Netzentgelte angekündigt haben. Der Stromanbieter Vergleich hier gibt jederzeit Auskunft zu den aktuellen Preisen.

Update: Die Strom-Umlagen 2016 wurden veröffentlicht.