Waren Preiserhöhungen der Energieversorger unrechtmäßig?
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof eine Preisanpassungsklausel des Energieversorgers RWE für ungültig erklärt.
Die Preisanpassungsklausel wurde bei sogenannten "Gassonderverträgen" des Essener Energiekonzerns genutzt. Der BGH hat damit ein früheres Urteil korrigiert. Der Bundesgerichtshof folgt damit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU.
Konkret hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Preiserhöhungsklauseln in gesonderten Verträgen, die sich nur auf den § 4 Absatz 1 u. 2 AVBGasV beziehen, ungültig sind. Diese Preisanpassungsklausel ist damit unwirksam.
Auslöser des Gerichtsverfahrens war die Verbraucherzentrale NRW. Diese hatte im Namen mehrerer Gaskunden gegen die Preiserhöhung des Essener Gasversorgers geklagt. Die Klage ging bis zum BGH. Dieser hat dann die strittigen Klauseln dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der Europäische Gerichtshof hat die strittigen Klauseln geprüft und entschieden, dass sie nicht mit den europäischen Vorgaben übereinstimmen. Diese Vorgaben betreffen besonders die Transparenz von Preiserhöhungen.
Werden die Preiserhöhungen zurückerstattet?
Mit einer Rückerstattung können im ersten Schritt nur die Kunden rechnen, die sich der Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW angeschlossen haben. Da momentan noch keine ausführliche schriftliche Begründung des BGH-Urteils vorliegt, können weitere Folgen für andere Kunden von Energieversorgern noch nicht abgeschätzt werden.
Die damaligen RWE-Verträge bezogen sich auf die AVBGasV, die heute nicht mehr verwendet wird. Die AVBGasV wurde durch eine Nachfolgeverordnung (GasGVV) ersetzt.
Wenn auch diese Verordnung (GasGVV) bei Sonderverträgen für ungültig erklärt werden sollte, könnte das gravierende Folgen für den deutschen Energiemarkt haben. Der Wettbewerb auf dem Energiemarkt, der gerade in den letzten Jahren zugenommen hat, könnte zurückgehen.
Dies ist durchaus möglich, da viele, insbesondere kleine Energieversorger keine ausreichende Kapitaldecke besitzen. Gerade diese kleinen Energieversorger wären vermutlich mit hohen Rückerstattungen an ihre Kunden überfordert. Sollten weitere Preiserhöhungen für ungültig erklärt werden, könnte das zu einem Flächenbrand bei den deutschen Energieversorgern führen.