Umlagen von Stromanbietern für 2014 festgelegt
Als Stromkunde zahlt man nicht nur den "Strom", man zahlt auch automatisch mit jeder Stromrechnung und mit jedem Abschlag zahlreiche Umlagen mit.
Diese verschiedenen Umlagen haben inzwischen einen beachtlichen Anteil am Gesamtstrompreis.
Die Umlagen werden meist am Ende des Jahres für das nächste Jahr festgelegt. Hier werden nun kurz die einzelnen Umlagen und auch deren Höhe für das Jahr 2014 vorgestellt. Wenn man die Umlagen aufaddiert, kann man deren Bedeutung für den Strompreis einschätzen. Alle genannten Umlagen für 2014 werden mit Netto-Werten aufgeführt, d.h., es kommt auf diesen Umlagen nochmal die Mehrwertsteuer hinzu. Der deutsche Staat verdient also mit jeder Umlage, mittels Mehrwertsteuer, kräftig mit.
Nachdem in den vergangenen Tagen bereits die EEG-Umlage 2014 veröffentlicht wurde, sind jetzt auch die weiteren Umlagen bekannt. Diese Umlagen müssen von den Stromanbietern abgeführt werden. Diese gesetzlichen Umlagen werden auch auf den Stromrechnungen ausgewiesen.
EEG-Umlage 2014
Die EEG-Umlage 2014 ist die vom Betrag her größte Umlage. Mit dieser Umlage decken die Übertragungsnetzbetreiber den Differenzbetrag, der durch den Verkauf von Ökostrom entsteht. Der Großteil des deutschen Ökostroms wird nämlich nach EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) vergütet. Diese Vergütungssätze liegen teilweise erheblich über dem Markt- bzw. Börsenpreis. Die EEG-Umlage 2014 wurde am 15. Oktober 2013 veröffentlicht und beträgt 6,24 Cent je kWh (Nettoangabe).
Dies ist die Umlage die jeder herkömmliche (nicht privilegierte) Stromkunde zahlen muss. Privilegierte Stromkunden können vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Statt der 6,24 Cent zahlen diese Unternehmen teilweise nur 0,05 Cent je kWh. Privilegierte Stromkunden sind meist größere Betriebe mit einem hohen Stromverbrauch. Die Anzahl dieser Betriebe, die von der Zahlung der EEG-Umlage entlastet werden, ist in letzter Zeit deutlich gestiegen. Hier findet also eine Begünstigung von großen Betrieben statt, die zu Lasten der privaten Haushalte in Deutschland geht.
Die EEG-Umlage 2014 mit 6,24 Cent auch die größte Umlage, die Haushaltskunden mit der Stromrechnung zahlen müssen. Die EEG-Umlage 2014 ist zwar die größte Umlage, doch es gibt viele weitere Umlagen die 2014 den Strompreis für normale Haushaltskunden erhöhen.
KWK-Umlage 2014
Mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) werden z.B. Anlagen gefördert, die Strom und Wärme nutzbar machen. Der Wirkungsgrad dieser Anlagen ist meist höher als der Wirkungsgrad von Kraftwerken, die die bei der Stromerzeugung entstehende Wärme nicht nutzen. Die Umlage für KWK-Anlagen beträgt, inkl. der Verrechnung mit Vorjahren, für das Jahr 2014 0,178 Cent je kWh. Die KWK-Umlage ist damit vom Betrag her deutlich niedriger als die EEG-Umlage 2014.
§ 19 Abs. 2 StromNEV Umlage 2014
Laut § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) können große Stromverbraucher geringere Netzentgelte beantragen. Wird der Antrag bewilligt, führt das bei großen Stromverbrauchern zu deutlich geringeren Stromkosten. Bei den Netzbetreibern führt die Genehmigung der Anträge allerdings zu entgangenen Einnahmen.
Diese entgangenen Einnahmen bei den Netzentgelten werden in der § 19 StromNEV Umlage gebündelt und auf die restlichen Stromkunden verteilt. Für Haushalskunden beträgt die § 19 StromNEV Umlage 2014 0,092 Cent je kWh. Der eigentliche Betrag für das Jahr 2014 ist aber 0,187 Cent / kWh. Da aber in 2014 eine Verrechnung mit den Vorjahren (begünstigt durch eine Verschiebung der Grenzwerte) stattfindet, beträgt die § 19 StromNEV Umlage 2014 nur 0,092 Cent je kWh für Haushaltskunden.
Offshore-Umlage 2014
Mit der Offshore-Umlage werden Entschädigungszahlungen für Offshore-Anlagenbetreiber finanziert. Diese Entschädigungszahlungen werden z.B. beim verspäteten Anschluss eines Offshore-Windparks fällig. Diese Verspätung kann verschiedene Gründe haben, z.B. kann sich der Anschluss verspäten weil die geplante Kabeltrasse mit alten Bomben aus dem 2. Weltkrieg versehen ist.
Die Offshore-Umlage 2014 beträgt, wie auch im Vorjahr, 0,25 Cent / kWh für Haushaltskunden. Für größere Stromkunden gibt es auch bei dieser Umlage Ermäßigungen.
Neu: Umlage für abschaltbare Lasten 2014
Die neue Umlage für abschaltbare Lasten wird ab dem 1. Januar 2014 gültig. Diese Umlage geht auf die Verordnung über die Vereinbarung zu abschaltbaren Lasten zurück.
Von dieser Umlage können Großverbraucher profitieren, die ihren Strom mittels 110 KV Leitung, oder höher, beziehen. Diese Großverbraucher müssen dann, auf Anforderung des Netzbetreibers, ihre Stromentnahme drosseln.
Dies ist eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität. In der Praxis hat dies aber momentan noch eine geringe Bedeutung. Diese geringe Bedeutung zeigt sich auch in der Höhe der Umlage für abschaltbare Lasten 2014 mit 0,009 Cent / kWh.
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