Strompreise: Umlagen 2017 steigen

Zum 1. Januar 2017 ändern sich erneut die Umlagen, die alle Haushalte und kleinen Gewerbebetriebe zahlen müssen.  Die Auswirkungen der neuen Umlagen sind im Stromanbieter Vergleich erkennbar.

 
Die bekannteste Umlage ist natürlich die EEG-Umlage. 

EEG Umlage 2017

EEG Umlage 2017Die EEG-Umlage 2017 wird gegenüber dem Vorjahr deutlich ansteigen. Der Anstieg beträgt ca. ein halbes Cent. Exakt beträgt die EEG Umlage 2017 6,88 Cent. Im Jahr 2016 betrug die EEG-Umlage noch 6,354 Eurocent für jede verbrauchte Kilowattstunde. Die neue EEG Umlage 2017 wirkt sich nicht unbedingt direkt auf den Strompreis aus. Es gibt jedoch Stromtarife, die diese und weitere Umlagen direkt 1:1 an die Kunden weiterreichen. 
 
Deshalb ist die Umlagenentwicklung auch für Haushaltskunden und für Kunden mit einem kleinen und mittleren Gewerbe interessant, da sich die Umlagen Entwicklung direkt auf Ihren Strompreis auswirken kann. Dabei ist die EEG Umlage die Umlage mit den größten Änderungen im Jahr 2017. Alle anderen Umlagen sind vom Betrag her deutlich niedriger und die Änderung im Jahr 2017 sind auch deutlich geringer. 
 
Als Kunde muss man die EEG-Umlage natürlich nicht separat zahlen. Die EEG Umlage wird vom jeweiligen Stromanbieter bei der Preisbildung berücksichtigt. Teilweise nehmen die Stromanbieter die Umlagensteigerung auch auf die eigene "Kappe". Der Stromanbieter überweist die fällige EEG-Umlage aber in jedem Fall an die ÜNBs. Unter der Abkürzung "ÜNB" versteht man die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber.
 
EEG-Umlage 2017: 6,88 Cent / kWh  

 

§ 19 2 StromNEV Umlage 2017

Umlage 19 Abs 2 StromNEV 2017Mit der Umlage, die im § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) geregelt ist, werden die Stromnetzentgelte für die ganz großen Stromverbraucher geregelt. Diese Verbraucher erhalten individuelle Netzentgelte und zahlen so deutlich weniger für die Nutzung des Stromnetzes. Wenn dies nicht der Fall wäre, würden wahrscheinlich noch mehr große Firmen ihre eigenen Kraftwerke bauen. Häufig handelt es sich dabei um BHKWs. Mit einem eigenen BHKW, das vielleicht noch mit einer Photovoltaikanlage kombiniert wird, würden diese großen Firmen kaum noch Strom über das Stromnetz beziehen.
 
Die Paragraph 19 Abs. 2 StromNEV Umlage 2016 betrug 0,378 Cent je Kilowattstunde. Die Paragraph 19 Abs. 2 StromNEV Umlage 2017 beträgt 0,388 Cent / kWh. Bei dieser Umlage liegt also eine minimale Steigerung vor.
 
§ 19 Abs. 2 StromNEV Umlage 2017: 0,388 Cent / kWh


Offshore-Haftungsumlage § 17f EnWG 2017 

Offshore-Haftungsumlage § 17f EnWG 2017Die Offshore-Haftungsumlage § 17f EnWG 2017 beträgt -0,028 Cent / kWh. Die Umlage war also in den Vorjahren zu hoch. Die Offshore-Haftungsumlage 2016 betrug noch 0,04 Cent / kWh. Im Jahr 2017 zahlen Sie als Stromkunde also weniger für die Entschädigung von Windparkbetreibern. Die Prognosen gehen auch von geringeren Entschädigungszahlungen an Offshore-Windparkbetreiber aus.  TenneT und 50Hertz verteilen also, zumindest bei dieser Umlage, weniger Geld. Bei den Netzentgelten von TenneT und 50Hertz ist dagegen in 2017 ein drastischer Anstieg zu beobachten. 
 
Offshore-Haftungsumlage § 17f EnWG 2017: -0,028 Cent / kWh

 
KWK-Umlage 2017

KWK Umlage 2017Mit der KWK-Umlage 2017 werden KWK-Anlagen gefördert. Das KWKG (KWK-Gesetz) wird gerade überarbeitet. Das KWKG wird voraussichtlich zum 1.1.2017 in einer neuen Fassung gültig. Über das KWKG wird in 2017 über eine Milliarde Euro umverteilt. Betroffen sind davon in 2017 voraussichtlich über 40 Milliarden Kilowattstunden. Die KWK-Umlage 2017 liegt bei 0.438 Cent je Kilowattstunde (neues KWKG). 2016 lag die KWK-Umlage noch bei 0,445 Cent / kWh. Bei dieser Umlage gibt es also eine minimale Senkung.

 

 

 

Stufe KWK-Umlage
< 100.000 kWh 0,438 Cent / kWh
> 100.000 kWh 0,040 Cent / kWh

> 100.000 kWh

energieintensiv

0,030 Cent / kWh

 
KWK-Umlage 2017: 0.438 Cent / kWh

 
Abschaltbare Lasten Umlage §18 AbLaV 2017

Abschaltbare Lasten 2017Die Abschaltbare Lasten Umlage wurde im Jahr 2016 nicht erhoben. Im Jahr 2017 ändert sich das leider. Mit dieser Umlage werden Lasten (also Stromverbraucher) finanziert, die kurzfristig abgeschaltet werden können.
 
Abschaltbare Lasten Umlage §18 AbLaV 2017: 0,006 Cent / kWh

 

 

 

 


Umlagenentwicklung 2017

Die Umlagenentwicklung 2017 ist nicht eindeutig. Viele Umlagen bleiben relativ stabil. Die EEG-Umlage 2017 steigt aber deutlich an. Dadurch steigt auch die Summe aller Umlagen deutlich an. Die Umlagensteigerung liegt bei fast 0,5 Cent (netto) je Kilowattstunde.
 
In vielen Regionen Deutschlands kommt es zudem zu teilweise sehr starken Netzentgelterhöhungen. In Summe werden die Umlagenerhöhung und die Erhöhungen der Stromnetzentgelte in 2017 zu zahlreichen Strompreiserhöhungen führen. Stromkunden können die Strompreise aber rund um die Uhr vergleichen und auch den Stromanbieter wechseln. Der Stromanbieter Vergleich ist hier eine gute Informationsquelle. Das gilt natürlich auch für Gas. Bei den Gaspreisen ist in 2017 aber eine gewisse Entlastung spürbar. Aber vielleicht bringt der Gasrechner hier trotzdem überraschende Erkenntnisse?