Stromanbieter BEV Energie insolvent - Was tun?
Ende Januar 2019 hat die BEV Energie (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH) die Insolvenz angemeldet.
Bereits am 29.1.2019 hat der Energieversorger aus Bayern am Amtsgericht München die Insolvenz angemeldet. BEV Energie belieferte ca. 500.000 Unternehmen und Privatkunden mit Strom und Gas. Den aktuellen Stand rund um die Insolvenz der BEV Energie kann man unter http://bev-inso.de/ erfahren.
Nach diesen Informationen wird die Lieferung von Strom und Gas durch die BEV Energie eingestellt. Ab Februar 2019 bucht die BEV Energie keine weiteren Abschläge ab.
Stromanbieter BEV Energie Insolvenz: Was passiert jetzt?
Die gute Nachricht zuerst: Sie stehen in keinem Fall ohne Strom und Gas da. In Deutschland gibt es dafür die Systematik der "Ersatzversorgung". In allen Orten Deutschlands gibt es lokale Ersatzversorger. Dies sind in der Regel die lokalen Stadtwerke oder Regionalversorger. Diese sind zur "Ersatzversorgung" gesetzlich verpflichtet. Der zuständige Grund- und Ersatzversorger wird sich dann bei Ihnen melden.
Siehe: Wer ist mein Grund- und Ersatzversorger?
Ersatzversorgung: Tarifwechsel ratsam
Wenn Sie das Begrüßungsschreiben von Ihrem Ersatzversorger bekommen haben, sollten Sie sich schnell einen neuen Stromtarif oder Gastarif im Gasrechner suchen. Die Ersatzversorgung stellt die Energieversorgung sicher. Allerdings ist diese Versorgungsart in der Regel nicht die günstigste Möglichkeit für den Bezug von Strom und Gas.
Strom und Gas vergleichen hilft Geld sparen
Viele Kunden wollen in diesem Fall vom regionalen Stromanbieter zu einem billigen Stromanbieter wechseln. Diese Kunden merken dann schnell, dass hierfür ein online Stromvergleich zwingend notwendig ist. Der Stromanbieter Vergleich hier ist vollkommen kostenlos. Hier können die verschiedenen Stromtarife genau miteinander verglichen werden. Dabei muss man in den Rechner nur Postleitzahl und den möglichst genauen Stromverbrauch pro Jahr eintragen. Mit diesen Angaben ermittelt der Rechner mehrere in Frage kommende Energieversorger.
Wechsel einfach gemacht
Nachdem man sich für einen neuen Anbieter entschieden hat, kann man hier den Wechselantrag direkt online stellen. Dafür muss man die Anschrift, die momentane Vertragsnummer (beim Ersatzversorger!) und die Nummer des Zählers angeben. Hierfür sollte man das Begrüßungsschreiben des Ersatzversorgers nutzen. Nach dem Ausfüllen des neuen Antrags werden die Daten direkt an den neuen Anbieter weiter geleitet. Anschließend erhält man eine Bestätigungs-Email.
Anschließend dauert es noch einige Tage bis bezüglich des Wechsels alles erledigt ist. Innerhalb weniger Tage wird der bestätigte Termin der Strombelieferung mitgeteilt.
Die Kündigung beim Grund- und Ersatzversorger erledigt der neue Versorger.
Tipps:
Prüfen Sie Ihr Konto ab Februar zur Sicherheit auf weitere Abbuchungen der BEV Energie.
Notieren Sie Ihren Zählerstand.
Expertentipp:
Nehmen Sie mit dem neuen Strom- und/oder Gasanbieter Kontakt auf und weisen Sie diesen auf die Möglichkeit hin, dass er Sie auch rückwirkend aus der Ersatzversorgung holen kann (das Stichwort lautet hier "Transaktionsgrund ZD2"). Diese Möglichkeit nutzen aber nicht alle Strom- und Gasanbieter. Sie bietet aber den Vorteil, dass Sie nicht die meist teure Ersatzversorgung zahlen müssen. Auf diese Weise können Sie einige Versorger bis zu 6 Wochen rückwirkend "aus der Ersatzversprgung holen". Der Beginn der Ersatzversorgung solte in der Regel der 30.1.2019 sein.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://bev-inso.de/