Schlichtungsstelle für Probleme mit dem Stromanbieter

Ab dem 1. November 2011 wird eine Schlichtungsstelle für Probleme mit dem Stromanbieter eingerichtet. Wenn man sich mit seinem Energieversorger nicht einigen kann, hat man jetzt eine neue Anlaufstelle.

Die Schlichtungsstelle soll sich aber erst nach einem erfolglosen selbständigen Versuch des Verbrauchers einschalten. Häufige Probleme mit Stromanbietern sind Probleme mit der Rechnung, Probleme beim Stromanbieterwechsel oder auch Ungereimtheiten bei der Bonusauszahlung.

Im ersten Schritt sollte bei Problemen also weiterhin zunächst der Energieversorger kontaktiert werden. Wenn man sich nicht einigen konnte, blieb im zweiten Schritt bisher meist nur der Weg zum Anwalt bzw. zum Gericht. Hier setzt die Schlichtungsstelle an. Durch die Einrichtung der Schlichtungsstelle sollen viele Gerichtsverfahren vermieden werden. Diese Gerichtsverfahren sind meist sehr langwierig und können für Stromkunden auch teuer werden.

Zurückzuführen ist die Einrichtung dieser Schlichtungsstelle auf das Energiewirtschaftsgesetz. In diesem Gesetz wird die Vorgabe einer entsprechenden EU-Richtlinie umgesetzt. Die Schlichtungsstelle wird dabei von Verbraucherschützern und verschiedenen Verbänden der Energiewirtschaft getragen. Durch diese recht ausgewogene Zusammensetzung der Träger der Schlichtungsstelle, die sowohl die Interessen der Energiewirtschaft als auch die Interessen der Kunden berücksichtigt, erhofft man sich auch ausgewogene Schlichtungssprüche. Diese sollten dann idealerweise Akzeptanz von Energieversorgern und Energiekunden finden. Die Akzeptanz sollte auch durch die unabhängige und neutrale Arbeitsweise gewährleistet sein.

Die Finanzierung dieser neuen Institution läuft größtenteils über Fallpauschalen. Diese Fallpauschalen werden den verursachenden Unternehmen auferlegt. Durch diese unabhängige Finanzierung ist wiederum die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Schlichtungsstelle gewährleistet. Mit Ausnahme missbräuchlicher Inanspruchnahme dieser Institution sind Schlichtungsverfahren für Verbraucher weitestgehend kostenlos. Stromanbietervergleiche bzw. Stromanbieterwechsel können also zukünftig durch Verbraucher weitestgehend bedenkenlos durchgeführt werden. Sollte es unwahrscheinlicherweise wirklich zu Problemen kommen, die man selbst mit dem Stromanbieter nicht klären kann, besteht die Möglichkeit der Einschaltung der Schlichtungsstelle.

https://www.schlichtungsstelle-energie.de/