Stromanbieterwechsel in 3 Wochen
Die zukünftige Frist für den Stromanbieterwechsel beträgt 3 Wochen. Dies wurde in der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt.
Dies bedeutet, dass der Stromanbieterwechsel zukünftig deutlich schneller ablaufen wird. Umfragen haben gezeigt, dass gerade die lange Wechseldauer häufig ein Ärgernis darstellt. Für die Dauer des Stromanbietwechsels gab und gibt es aber klare gesetzliche Regelungen.
Aktuell dauert der Wechsel des Stromanbieters in den meisten Fällen ca. anderthalb Monate, da der eigentliche Wechselvorgang erst zum übernächsten ersten des Monats vorgenommen werden kann. Wenn man sich aktuell also am Anfang eines Monats für einen Anbieterwechsel entschließt, kann der Wechselvorgang durchaus fast zwei Monate dauern. Dies ist für viele Stromkunden natürlich ein sehr langer Zeitraum. Viele Stromanbieter haben aufgrund der aktuellen Regelungen negative Bewertungen und Kommentare erhalten. In den meisten Fällen treffen diese Beschwerden aber nicht den Richtigen.
Wenn man bereits einmal den Stromanbieter gewechselt hat bzw. einen Sondertarif bei seinem bisherigen Stromanbieter gewählt hat, kommt häufig das Problem längerer Vertragslaufzeiten und längerer Kündigungsfristen hinzu. Oftmals orientieren sich Stromkunden an den Preisen des Stromangebotes und berücksichtigen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen eher weniger. Aber gerade diese beiden Angaben sind wichtig für einen reibungslosen Stromanbieterwechsel. Deshalb sollte man beim Wechseln auch auf die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist des neuen Angebotes achten. Diese beiden Angaben sind von einigen Stromanbietern in den letzten Monaten deutlich angehoben worden.
So gibt es jetzt immer mehr Stromtarife mit einer Laufzeit von 2 Jahren. Gerade in Kombination mit einem hohen Bonus im ersten Vertragsjahr sollte man diese Tarife übrigens sehr kritisch betrachten, da die Stromkosten im zweiten Vertragsjahr meist sehr deutlich steigen. Sollte in den 2 Jahren Vertragslaufzeit keine Preiserhöhung des Stromanbieters erfolgen, hat man keinerlei Sonderkündigungsrecht und muss die höheren Stromkosten im zweiten Jahr tragen. Auch beim Punkt Kündigungsfrist sollte man sehr aufmerksam sein, da bei immer mehr Stromtarifen eine verlängerte Kündigungsfrist enthalten ist. Die Kündigungsfrist, die aktuell noch sehr häufig vorkommt, beträgt ca. einen Monat. Aber es gibt auch immer mehr Energieversorger, die diese Kündigungsfrist auf 8 Wochen oder sogar 3 Monate setzen. Wenn man dann diese Kündigungsfrist nicht beachtet und erst einen Monat vor Vertragsende kündigt, ist dies natürlich zu spät und der alte Stromvertrag läuft weiter.