Strompreiserhöhung: Was tun bei Strompreiserhöhungen?
Strompreiserhöhungen sind ohne Frage im ersten Moment zunächst ärgerlich. Wenn sich der Ärger gelegt hat, sollte man
die neuen Preise nach der Strompreiserhöhung mit denen der anderen Stromanbieter vergleichen.
In den letzten Jahren waren häufig Umlage-Erhöhungen der Grund für Strompreiserhöhungen. Die Umlage, die dabei besonders ins Gewicht fällt, ist die Umlage für erneuerbare Energien (kurz EEG-Umlage). Diese und weitere Umlagen müssen aber von allen Stromanbietern in gleicher Höhe berücksichtigt werden. Trotz dieser identischen Umlagen ergeben sich aber unterschiedliche Endpreise für Stromkunden. Deshalb ist bei einer Strompreiserhöhung ein Stromanbieter Vergleich in vielen Fällen sinnvoll und lohnenswert.
Wenn sich beim Stromanbieter Vergleich eine größere Differenz zwischen dem neuen Preis und einem günstigeren Angebot herausstellen sollte, ist ein Stromanbieterwechsel sinnvoll. Was ist bei diesem Wechsel zu beachten?
Ausnahmeregelungen bei Strompreiserhöhungen
Beim Stromanbieterwechsel aufgrund von Strompreiserhöhungen gelten andere Regeln als beim herkömmlichen Wechsel des Stromanbieters. Beim herkömmlichen Wechsel werden natürlich die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen ihres Stromvertrages berücksichtigt. Vertragsdauer, Kündigungstermine und Kündigungsfristen müssen natürlich immer bei einem Stromvertrag angegeben werden. Wenn man also gerade einen Stromvertrag mit langer Laufzeit abgeschlossen hat, muss man diesen Vertrag natürlich erfüllen.
Dies ist beim Stromanbieterwechsel aufgrund von Strompreiserhöhungen nicht der Fall. Bei Strompreiserhöhungen ändert sich ein wesentlicher Vertragsbestandteil, nämlich der Strompreis. Bei Strompreiserhöhungen hat der Kunde deshalb ein Sonderkündigungsrecht (siehe § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG).
Der herkömmliche Stromanbieterwechsel (unter Einhaltung des Vertrages) und auch der Stromanbieterwechsel aufgrund von Strompreiserhöhungen ist kostenlos, d.h., für den Anbieterwechsel darf der Stromversorger keine Gebühren verlangen.
Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung
Stromanbieter dürfen keine kurzfristigen Strompreiserhöhungen vornehmen, d.h., Strompreiserhöhungen müssen schriftlich mindestens 6 Wochen vorher dem Kunden mitgeteilt werden. Deshalb sollten Kunden die Schreiben ihres Stromversorgers immer genau durchlesen. Nicht jede Strompreiserhöhung ist auf den ersten Blick als solche erkennbar.
Erhält man jetzt eine solche Strompreiserhöhung, sollte man sich nicht lange ärgern. Hier sollte man schnell handeln und das Sonderkündigungsrecht durch die Strompreiserhöhung nutzen. In der Regel reicht es dabei, wenn man sich zügig im Stromanbieter Vergleich einen neuen Anbieter sucht. Dem neuen Stromanbieter sollten alle wichtigen Daten (inkl. der Zählernummer und der Kundennummer beim alten Versorger) richtig mitgeteilt werden. Mit der Kundennummer kann der alte Versorger die Sonderkündigung schnell zuordnen. In den meisten Fällen, besonders bei monatlich kündbaren Stromverträgen, ist dieses Vorgehen ausreichend.
Wenn sich der Vertrag aber ohne wirksame Ausübung des Sonderkündigungsrechts für einen längeren Zeitraum mit einem hohen Strompreis verlängern sollte, empfiehlt sich zur Sicherheit zusätzlich eine schnelle schriftliche Kündigung beim alten Versorger. Diese Kündigung (Sonderkündigung aufgrund der Strompreiserhöhung) beim alten Stromanbieter bedarf keiner besonderen Form. Sie sollte aber die persönlichen Angaben inkl. der Kundennummer bzw. Vertragsnummer enthalten. Außerdem sollte der Kündigungstermin angegeben werden. Wenn die neuen Preise z.B. zum 1. Januar des neuen Jahres gelten sollen, muss man als Kündigungstermin den 31.12. des alten Jahres angeben. Wenn man ganz sicher gehen will, sollte man die Kündigung als Einschreiben schicken.
Generell empfehlen sich daher Verträge mit kurzen Laufzeiten und auch kurzen Kündigungsfristen (siehe Stromanbieter Vergleich - Stiftung Warentest gibt Tipps). Wenn bei diesen Verträgen das Sonderkündigungsrecht nicht schnell genug genutzt wird, verlängert sich der Vertrag nur um einen kurzen Zeitraum, z.B. einen Monat. Außerdem ist man mit diesen Verträgen deutlich flexibler, wenn die Strompreise doch einmal sinken sollten. Dann kann man ohne Probleme zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln.
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