Stromanbieterwechsel: Kündigungsfrist von 2 Wochen

Durch die Bundesregierung wurde eine Kürzung der Kündigungsfrist bei einigen Tarifen von Strom- und Gasanbietern beschlossen. Bisher waren bei der Kündigung des alten Stromanbieters bzw. Gasanbieters vier Wochen der Standard. Nun hat man diese Frist auf nur noch zwei Wochen halbiert.

Dadurch erhofft sich die Bundesregierung mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten, da so der Wechsel zu einem neuen Energieanbieter deutlich schneller ablaufen kann. Auf diese Weise können Kunden deutlich schneller von den günstigeren Konditionen des neuen Energieanbieters profitieren. Das Bundeswirtschaftsministerium will damit überhöhten Strom- und Gaspreisen entgegen wirken.

Grafik zum Ablaufs des Stromanbieterwechsels:

https://www.stromanbietervergleich.net/stromanbieterwechsel.html

Nur für Kunden in der Grundversorgung

Diese zwei Wochen Kündigungsfrist beziehen sich allerdings nur auf die Grundversorgung und nicht auf gesonderte Verträge. Sonderverträge können durchaus längere Kündigungsfristen haben. Wann ist man jetzt in der Grundversorgung und kann zukünftig von den zwei Wochen Kündigungsfrist profitieren? Grundversorger ist zunächst einmal immer der Stromanbieter bzw. Gasanbieter, der die meisten Kunden in einem Konzessionsgebiet, meist ist das die Gemeinde, versorgt.

In den meisten Fällen ist dies noch das lokale Stadtwerk bzw. der regionale Stromanbieter oder der regionale Gasanbieter. Mehr zum Thema Grundversorger für Strom und Gas finden Sie hier.

Wenn man also mit diesem Anbieter oder einem anderen überregionalen Energieversorger noch nie einen gesonderten Strom- oder Gasvertrag geschlossen hat, wird man im Rahmen der Grundversorgung mit Energie versorgt. Der Grundversorger muss Haushaltskunden nach gewissen rechtlichen Bedingungen mit Strom und Gas versorgen. Auf diese Weise wird die Energieversorgung von Haushaltskunden im Niederspannungs- oder Niederdrucknetz gesichert. Der Vorteil der gesetzlichen Grundversorgung liegt also in der sicheren Versorgung mit Energie.

Der Nachteil der Grundversorgung liegt oftmals aber im Preis. Dieser ist häufig recht hoch. Der Stromanbieter Vergleich hier zeigt die genauen preislichen Unterschiede. Hier kann auch direkt der Stromanbieterwechsel vorgenommen werden.

Kündigungsfrist bei Sonderverträgen

Die Kündigungsfrist für Kunden mit anderen Verträgen kann aber durchaus länger sein. Wenn man also in der Vergangenheit bereist den Stromanbieter oder auch nur den Stromtarif gewechselt hat, kann eine längere Kündigungsfrist vorliegen. In diesem Fall muss man zur Ermittlung der Kündigungsfrist dann den Vertrag genau durchlesen. Üblich sind momentan maximale Kündigungsfristen von 6 Wochen. Diese 6 Wochen sollte man auch bei einem neuen Stromvertrag nicht überschreiten. Es gibt auch Sonderverträge, die die Kündigungsfristen der Grundversorgung haben. Man kann also auch bei einigen Sonderverträgen den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.

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